Mautstrafe in Österreich: Warum eine Ermahnung wegen Geringfügigkeit ausscheidet

MAUT · VIGNETTE · ASFINAG

Autor: Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, Vorarlberg
Rechtsstand und Quellenprüfung: 13. Oktober 2026 · Veröffentlicht: 17. Oktober 2026

Kurzantwort: Bei einer erwiesenen Mautprellerei kommt eine bloße Ermahnung wegen Geringfügigkeit nach der VwGH-Rechtsprechung nicht in Betracht. Eine Strafmilderung oder die rechtzeitige Zahlung einer angebotenen Ersatzmaut sind gesondert zu prüfen. VwGH, Rz 6 und 10; § 20 Abs. 5 BStMG.

Was hat der VwGH im Juli 2026 entschieden?

Im Beschluss vom 10. Juli 2026, Ra 2026/06/0105, ging es um eine digitale Vignette. Der Betroffene berief sich auf einen versehentlich falsch eingegebenen Zulassungsstaat. Das Landesverwaltungsgericht Tirol bestätigte eine bereits auf 150 Euro gemilderte Geldstrafe. Der VwGH wies die Revision zurück und bekräftigte seine Rechtsprechung gegen eine Ermahnung bei Mautprellerei. Der Einwand unionsrechtlicher Unverhältnismäßigkeit zeigte hier keine grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage auf: Die österreichischen Strafbemessungs- und Milderungsregeln ermöglichen eine individuelle Beurteilung. VwGH, Rz 1, 5–10.

Ermahnung und Strafmilderung sind unterschiedliche Wege

Für eine Ermahnung nach § 45 Abs. 1 Z 4 VStG müssen die Bedeutung des geschützten Rechtsgutes, dessen Beeinträchtigung und das Verschulden jeweils gering sein. Ein kleiner Fehler allein erfüllt damit nicht alle Voraussetzungen. § 45 VStG.

Bei der Strafhöhe zählen dagegen unter anderem Verschulden, Milderungsgründe, Einkommen und Sorgepflichten. Überwiegen die Milderungsgründe beträchtlich oder ist der Beschuldigte ein Jugendlicher, erlaubt § 20 VStG eine Unterschreitung der Mindeststrafe bis zur Hälfte. Daraus folgt kein allgemeiner Anspruch auf eine Strafe von 150 Euro. §§ 19 und 20 VStG.

Ersatzmaut: Die Zahlungsfrist verdient besondere Aufmerksamkeit

Die ordnungsgemäße Zahlung einer nach § 19 BStMG angebotenen Ersatzmaut bewirkt nach § 20 Abs. 5 Straflosigkeit. Bei einer schriftlichen Aufforderung nach § 19 Abs. 4 muss der Betrag binnen vier Wochen ab Ausfertigung auf dem angegebenen Konto eingehen; die Identifikationsnummer muss vollständig und richtig sein. Für eine am Fahrzeug hinterlassene Aufforderung gilt hingegen eine Zweiwochenfrist. §§ 19 Abs. 3–4 und 20 Abs. 5 BStMG.

Praktische Empfehlung: Sichern Sie Zahlungsaufforderung, Kaufbestätigung, Kennzeichen, Zulassungsstaat und Bankbeleg. Vergleichen Sie diese Angaben mit der tatsächlichen Fahrt. Lassen Sie den Vorwurf und eine noch offene Zahlungsfrist gemeinsam prüfen.

Häufige Fragen zur Mautstrafe

Ist jede Mautforderung berechtigt?

Nein. Ist die vorgeworfene Tat nicht nachweisbar oder liegt keine Übertretung vor, bestehen andere Einstellungsgründe. Der Ausschluss einer Ermahnung ersetzt diese Prüfung nicht. § 45 Abs. 1 Z 1–2 VStG.

Muss ich immer mindestens 300 Euro zahlen?

§ 20 Abs. 1 BStMG nennt 300 bis 3.000 Euro. Eine außerordentliche Milderung kann unter ihren Voraussetzungen darunterführen. § 20 Abs. 1 BStMG; § 20 VStG.

Kann ich eine Ersatzmaut beliebig nachzahlen?

Nein. Zahlungsart, Frist und richtige Zuordnung richten sich nach der konkreten Aufforderung und § 19 BStMG.

Mautforderung in Bregenz prüfen lassen

Mag. Daniel Vonbank unterstützt Betroffene aus Vorarlberg und ganz Österreich bei der Prüfung von Mautforderungen und Verwaltungsstrafen. Übermitteln Sie das vollständige Schreiben und Ihre Belege über die Kontaktseite der Kanzlei.

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Entscheidungsnachweis und Rechtsgrundlagen

VwGH 10.07.2026, Ra 2026/06/0105, insbesondere Rz 1, 5–10; §§ 19 und 20 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002; §§ 19, 20 und 45 Verwaltungsstrafgesetz.

Rechtliche Informationen ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Bei laufenden Fristen kontaktieren Sie die Kanzlei rechtzeitig.

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt

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