Verkehrsrecht · Maut und Vignette · Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz · Stand: 11.10.2026
Die kurze Antwort: Auf der A14 zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems besteht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse keine Vignettenpflicht. Wer darüber hinausfährt, muss die für die weitere Strecke geltende Mautpflicht beachten. Bei einer Ersatzmautforderung sollten Fahrtstrecke, Fahrzeugdaten und Vignettengültigkeit rasch geprüft werden.
Der Pfändertunnel liegt innerhalb des ausgenommenen A14-Abschnitts. Für die genannten Fahrzeuge gilt die Ausnahme auch dort. Gerade bei Fahrten aus Lindau nach Bregenz, Dornbirn oder Hohenems ist die genaue Route wichtig: Die Befreiung umfasst nicht die gesamte Rheintal/Walgau Autobahn. Wer Richtung Feldkirch oder Bludenz weiterfährt, darf daraus keine allgemeine Vignettenfreiheit ableiten. Für schwerere Fahrzeuge ist die Mautpflicht gesondert zu beurteilen. Quelle: oesterreich.gv.at – Ausnahmen von der Vignettenpflicht.
Prüfen Sie den tatsächlichen Gültigkeitsbeginn und das registrierte Kennzeichen. Beim Onlinekauf als Verbraucher im ASFINAG-Mautshop oder in der App können digitale Zwei-Monats- und Jahresvignetten grundsätzlich erst ab dem 18. Tag gelten. Für digitale Ein-Tages- und Zehn-Tages-Vignetten entfällt diese Wartefrist; sie können mit sofortiger Gültigkeit gekauft werden. Auch der Vertriebsweg kann entscheidend sein. Quelle: ASFINAG-Mautshop.
Die Ersatzmaut ist von einer behördlichen Verwaltungsstrafe zu unterscheiden. Nach den Informationen der ASFINAG vermeidet eine vollständige und fristgerechte Zahlung ein Verwaltungsstrafverfahren. Die Zahlung ersetzt jedoch keine Vignette für weitere Fahrten. Quelle: ASFINAG – Ersatzmaut.
Halten Sie für die Prüfung diese Unterlagen bereit:
Eine bloße Rückfrage sollte nicht als gesicherte Fristverlängerung behandelt werden. Lassen Sie rechtzeitig klären, ob die Forderung auf einem fehlenden Mautprodukt, einem Kennzeichenfehler oder einer Fahrt außerhalb des ausgenommenen Abschnitts beruht.
Nein. Die Ausnahme reicht von der Staatsgrenze bei Hörbranz bis zur Anschlussstelle Hohenems und gilt für die genannte Fahrzeugklasse.
Nur wenn das gewählte Produkt bereits gültig ist. Besonders bei digitalen Zwei-Monats- und Jahresvignetten muss der Beginn geprüft werden.
Das Forderungsschreiben, der Vignettenbeleg und die nachvollziehbare Fahrtstrecke ermöglichen eine gezielte erste Einschätzung.
Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, prüft mit Ihnen die Unterlagen, die betroffene Strecke und die nächsten Schritte. Übermitteln Sie möglichst das vollständige Schreiben und den Kaufbeleg.
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