Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Was muss die Polizei feststellen?

Verkehrsrecht · Autor: Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, Vorarlberg · Rechtsstand und Quellenprüfung: 11. Oktober 2026

Kurzantwort: Die Polizei darf Geschwindigkeit grundsätzlich durch Nachfahren und Ablesen des eigenen Tachometers feststellen. Die Beobachtung muss aber ausreichend lang sein, um ungefähr gleiche Geschwindigkeit zu prüfen und den Wert abzulesen. Der konkrete Ablauf ist deshalb wichtig.

VwGH 30. Mai 2007, 2003/03/0155

Der Verwaltungsgerichtshof bezeichnete Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug als grundsätzlich taugliches Beweismittel. Die Fahrtstrecke und Beobachtungsdauer müssen die Prüfung annähernd gleicher Geschwindigkeit ermöglichen. In der zitierten Rechtsprechung wurde eine Strecke von ungefähr 100 Metern als ausreichend angesehen. Das ist keine starre Regel, nach der jede beliebige 100-Meter-Fahrt den Vorwurf beweist.

Im konkreten Fall war eine Überschreitung von bis zu 30 km/h beobachtet worden; nach Toleranzabzug wurden 20 km/h vorgeworfen. Angesichts des Ausmaßes konnte der VwGH offenlassen, ob der Tachometer geeicht war. Daraus folgt nicht, dass Eichung oder Genauigkeit in jedem anderen Fall bedeutungslos wären. VwGH-Entscheidung im RIS, Rechtssatz 3 und Entscheidungstext.

Warum Abstand und Beobachtungsstrecke wichtig sind

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erläutert für elektronische Nachfahreinrichtungen: Gemessen wird die Eigengeschwindigkeit des Polizeifahrzeugs. Bei konstantem Abstand entspricht sie der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs. BEV: elektronische Tachometer und Nachfahreinrichtungen.

Für die Aktenbesprechung sind daher eine Skizze der Strecke und möglichst genaue Angaben zum Fahrablauf hilfreich. Hat das Dienstfahrzeug zunächst aufgeholt? Auf welchem Abschnitt wurde der Wert abgelesen? Was berichten die Beamten zum Abstand? Diese Fragen sollten anhand der vorhandenen Beweise beantwortet werden.

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

  • Das vollständige behördliche Schreiben und seinen Zustellnachweis.
  • Eigene Notizen zu Ort, Richtung, Verkehr und Beobachtungsstrecke.
  • Vorhandene Videoaufnahmen oder weitere konkrete Beweismittel.
  • Den vorgeworfenen Messwert und den vorgenommenen Toleranzabzug.

Häufige Fragen zum Nachfahren

Ist Nachfahren ohne Radarfoto automatisch ungültig?

Nein. Die VwGH-Entscheidung anerkennt diese Beweismethode grundsätzlich.

Sind 100 Meter immer ausreichend?

Nein. Strecke und Zeit müssen die notwendigen Beobachtungen tatsächlich ermöglichen. Die genannte Entfernung ist im Zusammenhang mit den jeweiligen Umständen zu beurteilen.

Wie lange kann ich gegen eine Strafverfügung vorgehen?

Ein Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen ab Zustellung einzubringen. Amtliche Fristeninformation.

Verkehrsrechtsanwalt in Bregenz und Vorarlberg

Mag. Daniel Vonbank prüft Geschwindigkeitsvorwürfe auch bei Nachfahrmessungen. Bringen Sie die vorhandenen Unterlagen mit, damit Messablauf und rechtlicher Vorwurf gemeinsam beurteilt werden können.

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