Geschwindigkeitsübertretung in Vorarlberg: Strafverfügung, Einspruch und Führerscheinfolgen

Verkehrsrecht · Verwaltungsstrafrecht · Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz · Stand: 11.10.2026

Die kurze Antwort: Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt zunächst vom Schreiben ab. Gegen eine verwaltungsbehördliche Strafverfügung ist binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich. Bei einer Anonymverfügung gibt es kein unmittelbares Rechtsmittel. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen können zusätzlich Folgen für den Führerschein entstehen.

Zuerst unterscheiden: Anonymverfügung oder Strafverfügung?

Eine Anonymverfügung richtet sich an keine bestimmte beschuldigte Person. Wird sie fristgerecht bezahlt, wird der Lenker nicht ausgeforscht. Ohne fristgerechte Zahlung wird sie gegenstandslos und es kann ein Verfahren zur Ermittlung und Bestrafung des Lenkers folgen. Dabei kann die Strafe höher ausfallen. Quelle: oesterreich.gv.at – Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren.

Eine Strafverfügung benennt dagegen eine konkrete Person. Ein Einspruch muss rechtzeitig bei der Behörde eingebracht werden, die sie erlassen hat. Besonders wichtig ist der Umfang: Wird ausdrücklich nur die Strafhöhe angefochten, kann der Schuldspruch rechtskräftig werden. Das verdient Aufmerksamkeit, wenn auch ein Führerscheinverfahren im Raum steht. Quelle: oesterreich.gv.at – Strafverfügung.

Wann droht wegen Geschwindigkeit ein Führerscheinentzug?

Bei technisch festgestellter Überschreitung um mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets sieht die amtliche Übersicht für den Grundfall einen Monat Entzug vor. Bei Überschreitungen um mehr als 60/70 km/h beträgt die Entziehungsdauer mindestens drei Monate, bei mehr als 80/90 km/h mindestens sechs Monate. Wiederholung und weitere Umstände können die Folgen verschärfen. Quelle: oesterreich.gv.at – Führerscheinentzug.

Entscheidend ist die Überschreitung des am Tatort geltenden Limits. Für die anwaltliche Prüfung sollten Tatort, Tatzeit, angeführtes Limit und vorgeworfene Geschwindigkeit gemeinsam dokumentiert werden.

Kann auch das Fahrzeug betroffen sein?

Bei extremer Raserei kommen vorläufige Beschlagnahme und unter weiteren Voraussetzungen Verfall in Betracht. Für die Stufe über 60 km/h innerorts beziehungsweise 70 km/h außerorts spielt ein einschlägiger früherer Entzug innerhalb von vier Jahren eine Rolle; bei mehr als 80/90 km/h entfällt diese zusätzliche Voraussetzung. Ein endgültiger Fahrzeugverlust folgt nicht automatisch aus jeder Geschwindigkeitsstrafe. Quelle: BMIMI – Extreme Raserei.

Diese Unterlagen sollten Sie sichern

  • alle Seiten des behördlichen Schreibens und einen Zustellnachweis;
  • Angaben zu Tatort, Fahrtrichtung, Uhrzeit und Messung;
  • vorhandene Fotos und weitere Beweismittel;
  • frühere einschlägige Entscheidungen, falls ein Wiederholungsfall behauptet wird.

Bei Fahrten in Bregenz, Dornbirn, Hohenems, Feldkirch oder auf der A14 hilft eine präzise Ortsangabe dabei, den konkreten Vorwurf nachzuvollziehen. Eine Prüfung des Messvorgangs ist ein möglicher Arbeitsschritt, aber kein Versprechen, dass eine Strafe aufgehoben wird.

Häufige Fragen nach einer Geschwindigkeitsstrafe

Wie lange habe ich für einen Einspruch?

Bei einer verwaltungsbehördlichen Strafverfügung grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Prüfen Sie sofort Zustellung und Rechtsmittelbelehrung.

Kann ich gegen eine Anonymverfügung Einspruch erheben?

Nein. Die rechtliche Überprüfung erfolgt gegebenenfalls im anschließenden Verfahren; dabei ist das Risiko einer höheren Strafe zu berücksichtigen.

Ist mit der Geldstrafe alles erledigt?

Bei schweren Überschreitungen können zusätzliche Führerschein- oder Fahrzeugmaßnahmen relevant sein.

Geschwindigkeitsstrafe in Vorarlberg prüfen lassen

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, unterstützt Sie bei der Einordnung des Vorwurfs und der Prüfung Ihrer Handlungsmöglichkeiten. Senden Sie das vollständige Schreiben mit dem Zustelldatum, damit Frist und Umfang einer möglichen Anfechtung beurteilt werden können.

Allgemeine Informationen nach österreichischem Recht; die konkrete Folge hängt insbesondere von Überschreitung, Vorgeschichte und Verfahrensstand ab.

Sie möchten den konkreten Vorwurf prüfen lassen? Übermitteln Sie der Kanzlei den vollständigen Bescheid und das Zustelldatum.

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt

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