Lasermessung in Österreich: Wann sind Einwendungen gegen die Geschwindigkeit sinnvoll?

Verkehrsrecht · Autor: Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, Vorarlberg · Rechtsstand und Quellenprüfung: 11. Oktober 2026

Kurzantwort: Eine ordnungsgemäße Messung mit einem geeichten Lasermessgerät ist grundsätzlich verwertbar. Wer Messfehler geltend macht, sollte konkrete Tatsachen benennen. Eine allgemeine Vermutung, das Gerät könnte falsch gemessen haben, genügt nach der VwGH-Rechtsprechung nicht.

VwGH-Beschluss vom 25. März 2026

In Ra 2024/02/0203 ging es um ein stationäres Lasermessgerät. Der Eichschein lag im Akt; die Nacheichfrist war am Tatzeitpunkt noch nicht abgelaufen. Der Betroffene nannte hypothetische Fehlerquellen und beantragte ein messtechnisches Gutachten.

Der VwGH hielt an der grundsätzlichen Eignung geeichter Lasergeräte und der Zuverlässigkeit ordnungsgemäßer standardisierter Messungen fest. Konkrete, gegen das Ergebnis sprechende Tatsachen fehlten. Ein nur auf Mutmaßungen beruhender Antrag konnte daher als Erkundungsbeweis abgelehnt werden. Die außerordentliche Revision wurde zurückgewiesen. Das ist kein Freibrief für jede Lasermessung, sondern eine Aussage zum erforderlichen konkreten Vorbringen. VwGH 25.3.2026, Ra 2024/02/0203, insbesondere Rz 12–16.

Wie arbeitet eine Lasermessung?

Lasergeräte bestimmen die Geschwindigkeit aus der Änderung der gemessenen Entfernung über eine bestimmte Zeit. Die Entfernung wird anhand der Laufzeit von Lichtimpulsen ermittelt. Mobile Lasergeräte, stationäre Anlagen und andere Messsysteme müssen daher anhand ihrer jeweiligen Technik beurteilt werden. Technische Übersicht des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen.

Praktische Vorbereitung einer Messprüfung

Für die Besprechung empfiehlt es sich, Strafverfügung, vorhandenes Messfoto, Gerätebezeichnung, Eichnachweis und Angaben zu Messort und Fahrtrichtung zusammenzustellen. Notieren Sie möglichst zeitnah, welche Verkehrssituation Sie erinnern. Trennen Sie eigene Wahrnehmungen von Vermutungen.

  • Welches Fahrzeug wurde nach den Unterlagen erfasst?
  • Welche Geschwindigkeit wird nach Abzug welcher Toleranz vorgeworfen?
  • Gibt es einen belegbaren Widerspruch zwischen Foto, Tatort und Zeit?
  • Welche konkrete Beobachtung soll durch welches Beweismittel geklärt werden?

Häufige Fragen zur Lasermessung

Ist jede Lasermessung unanfechtbar?

Nein. Die angeführte Entscheidung betrifft einen Fall ohne konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung.

Ist ein Gutachten immer erforderlich?

Nein. Der VwGH überlässt die Notwendigkeit zusätzlicher Beweise grundsätzlich der Beurteilung des Verwaltungsgerichts im Einzelfall.

Lasermessung prüfen lassen in Vorarlberg

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, prüft den Tatvorwurf und die verfügbaren Messunterlagen. Entscheidend sind nachvollziehbare Einwendungen und die rechtzeitige Behandlung des erhaltenen Schreibens.

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