Verkehrsrecht · Autor: Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, Vorarlberg · Rechtsstand und Quellenprüfung: 11. Oktober 2026
Kurzantwort: Eine vorhandene GO-Box genügt nicht: Sie muss richtig eingestellt sein und funktionieren. Der Lenker hat eigene Kontrollpflichten. Ein Werkstattbesuch oder eine Einstellung durch andere Personen entlastet ihn nicht automatisch.
Das Erkenntnis des VwGH vom 5. Juli 2007, 2006/06/0284, betraf unter anderem eine nach einem Werkstattbesuch geänderte Achsenzahl. Der Lenker argumentierte, er habe eine Änderung durch die Werkstatt nicht erwartet. Der Gerichtshof hielt ihm seine Pflicht entgegen, die richtige GO-Box-Einstellung vor, während und nach der Fahrt zu überprüfen. Dass eine Werkstatt nach einer Reparatur eine Probefahrt ohne Auflieger durchführt und dafür die Achsenzahl anpasst, war nach den Umständen nicht unvorhersehbar. Amtlicher RIS-Rechtssatz 2 zur Entscheidung.
Grundsätzlich unterliegen mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse der fahrleistungsabhängigen Maut. Sonder- und Übergangsbestimmungen sind gesondert zu prüfen. Das tatsächliche Reisegewicht allein beantwortet die Mautfrage nicht. Die gesetzlichen Geräte-, Funktions- und Achsenzahlpflichten stehen insbesondere in §§ 6–8 BStMG. Aktuelles Bundesstraßen-Mautgesetz.
Das Urteil von 2007 erläutert die Kontrollverantwortung; die damalige Gewichtsabgrenzung ist nicht unverändert auf heutige Fahrzeuge zu übertragen. Gerade bei Wohnmobilen sollte zuerst die passende Mautkategorie anhand der Fahrzeugpapiere geklärt werden.
Diese Liste ist eine praktische Empfehlung zur Vorbereitung der Aktenprüfung. Sie ersetzt nicht die Feststellung, welche Einstellung am konkreten Tatzeitpunkt tatsächlich vorlag.
Nein. Die Ausnahme zwischen Hörbranz und Hohenems betrifft die zeitabhängige Vignettenmaut. GO-Maut und Vignettenpflicht müssen getrennt geprüft werden. Mehr zum österreichischen Mautsystem.
Nach der angeführten Entscheidung nicht allein. Entscheidend sind die eigenen Kontrollen und die belegbaren Umstände.
Mag. Daniel Vonbank prüft Mautforderungen und Verkehrsstrafverfahren anhand der Fahrzeugdaten, Fahrtunterlagen und behördlichen Vorwürfe. Bringen Sie möglichst die gesamte Korrespondenz zur Besprechung mit.
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