Verkehrsrecht · Autor: Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, Vorarlberg · Rechtsstand und Quellenprüfung: 11. Oktober 2026
Kurzantwort: Eine ordnungsgemäße Messung mit einem geeichten Lasermessgerät ist grundsätzlich verwertbar. Wer Messfehler geltend macht, sollte konkrete Tatsachen benennen. Eine allgemeine Vermutung, das Gerät könnte falsch gemessen haben, genügt nach der VwGH-Rechtsprechung nicht.
In Ra 2024/02/0203 ging es um ein stationäres Lasermessgerät. Der Eichschein lag im Akt; die Nacheichfrist war am Tatzeitpunkt noch nicht abgelaufen. Der Betroffene nannte hypothetische Fehlerquellen und beantragte ein messtechnisches Gutachten.
Der VwGH hielt an der grundsätzlichen Eignung geeichter Lasergeräte und der Zuverlässigkeit ordnungsgemäßer standardisierter Messungen fest. Konkrete, gegen das Ergebnis sprechende Tatsachen fehlten. Ein nur auf Mutmaßungen beruhender Antrag konnte daher als Erkundungsbeweis abgelehnt werden. Die außerordentliche Revision wurde zurückgewiesen. Das ist kein Freibrief für jede Lasermessung, sondern eine Aussage zum erforderlichen konkreten Vorbringen. VwGH 25.3.2026, Ra 2024/02/0203, insbesondere Rz 12–16.
Lasergeräte bestimmen die Geschwindigkeit aus der Änderung der gemessenen Entfernung über eine bestimmte Zeit. Die Entfernung wird anhand der Laufzeit von Lichtimpulsen ermittelt. Mobile Lasergeräte, stationäre Anlagen und andere Messsysteme müssen daher anhand ihrer jeweiligen Technik beurteilt werden. Technische Übersicht des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen.
Für die Besprechung empfiehlt es sich, Strafverfügung, vorhandenes Messfoto, Gerätebezeichnung, Eichnachweis und Angaben zu Messort und Fahrtrichtung zusammenzustellen. Notieren Sie möglichst zeitnah, welche Verkehrssituation Sie erinnern. Trennen Sie eigene Wahrnehmungen von Vermutungen.
Nein. Die angeführte Entscheidung betrifft einen Fall ohne konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung.
Nein. Der VwGH überlässt die Notwendigkeit zusätzlicher Beweise grundsätzlich der Beurteilung des Verwaltungsgerichts im Einzelfall.
Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz, prüft den Tatvorwurf und die verfügbaren Messunterlagen. Entscheidend sind nachvollziehbare Einwendungen und die rechtzeitige Behandlung des erhaltenen Schreibens.
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