Vormerksystem

 

Das Vormerksystem (Punkteführerschein) kennt 13 Vormerkdelikte.

 

Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

  • 1. Mal: Vormerkung
  • 2. Mal: Maßnahme
  • 3. Mal: Entzug des Führerscheins für mindestens drei Monate

Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

 

Vormerkung

Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

 

Maßnahme

Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

  • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
    • Ermächtigte Nachschulungsstellen
  • Perfektionsfahrten:
    • Fahrschulen
  • Fahrsicherheitstraining:
    • Autofahrerclubs
    • Fahrschulen
  • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
    • Fahrschulen
    • Autofahrerclubs
    • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung
    • Unfallversicherungsträger
  • Kindersicherungskurs:
    • Fahrschulen
    • Fachverband der Fahrschulen
    • Autofahrerclubs
    • Verkehrssicherheitsinstitutionen

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt

Mag. Daniel Vonbank

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