Fahrzeuge bis 3,5 t
Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für alle Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (zB Motorräder, PKW) eine Vignette erforderlich. Die Vignette ist in Österreich bei Automobilclubs, in Tankstellen, Trafiken und ASFINAG-Mautstellen erhältlich.
Motorräder mit Beiwagen benötigen lediglich eine Vignette für einspurige Fahrzeuge, jene mit zwei Rädern auf einer der Achsen (z.B. Trikes) benötigen eine Pkw-Vignette.
Folgende Preise gelten für die Vignette 2023 (Farbe: Purpur):
PKW und LKW bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht
Für Menschen mit Behinderung bestehen Sonderregelungen.
Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t (zB LKW, Busse, schwere Wohnmobile) eine fahrleistungsabhängige Mautzu bezahlen (LKW-Mautsystem).
Die Tarife der fahrleistungsbezogenen Maut (Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t) werden u.a. nach den Euro-Emissionsklassen gestaffelt. Unmittelbar nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse an einer GO Vertriebsstelle wird die neu auf der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse bei den Mauttransaktionen tariflich berücksichtigt. Jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif als Euro III bzw. Euro 3 nach sich zieht (ab Euro IV bzw. Euro 4 oder besser), muss nachgewiesen werden.