Vignette und Maut

 

Fahrzeuge bis 3,5 t

Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für alle Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (zB Motorräder, PKW) eine Vignette erforderlich. Die Vignette ist in Österreich bei Automobilclubs, in Tankstellen, Trafiken und ASFINAG-Mautstellen erhältlich.

Motorräder mit Beiwagen benötigen lediglich eine Vignette für einspurige Fahrzeuge, jene mit zwei Rädern auf einer der Achsen (z.B. Trikes) benötigen eine Pkw-Vignette.

Folgende Preise gelten für die Vignette 2023 (Farbe: Purpur): 

PKW und LKW bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht

    • Jahresvignette: 96,40 Euro
    • 2-Monats-Vignette: 29,00 Euro
    • 10-Tages-Vignette: 9,00 Euro
  • Motorräder (einspurige Kraftfahrzeuge, auch mit Beiwagen)
    • Jahresvignette: 38,20 Euro
    • 2-Monats-Vignette: 14,50 Euro
    • 10-Tages-Vignette: 5,80 Euro
HINWEIS
Das Gewicht eines Anhängers wird zu dem des Zugfahrzeuges nicht addiert.

Für Menschen mit Behinderung bestehen Sonderregelungen.

Fahrzeuge über 3,5 t

Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t (zB LKW, Busse, schwere Wohnmobile) eine fahrleistungsabhängige Mautzu bezahlen (LKW-Mautsystem).

Die Tarife der fahrleistungsbezogenen Maut (Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t) werden u.a. nach den Euro-Emissionsklassen gestaffelt. Unmittelbar nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse an einer GO Vertriebsstelle wird die neu auf der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse bei den Mauttransaktionen tariflich berücksichtigt. Jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif als Euro III bzw. Euro 3 nach sich zieht (ab Euro IV bzw. Euro 4 oder besser), muss nachgewiesen werden.

HINWEIS
Die Maut in Österreich kann auch über das deutsche Fahrzeuggerät über die Anwendung "Toll2Go" anstelle der GO-Box entrichtet werden. Dies ist vor allem für Transportunternehmen gedacht, deren Lkw häufig in Österreich und Deutschland unterwegs sind, da für die Mautentrichtung in beiden Staaten nur noch ein Fahrzeuggerät benötigt wird.

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8
A-6900 Bregenz

T +43 5574 24022

F +43 5574 24022-99

E office@ra-vonbank.at

Mitglied der Treuhandrevision der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer

Druckversion | Sitemap
© Mag. Daniel Vonbank 2013-2024