knapp EUR 1.000,- Geldstrafe angemessen?

 

Eine Bezirkshauptmannschaft im Land Salzburg verhängt gegen einen Wohnmobil Urlauber für ein vermeintlich unzureichendes Mautguthaben von knapp 1 EURO (!) und unterlassenem Nachweis der Emissionsklasse eine Geldstrafe samt Kosten von knapp 1.000,- Euro.

 

Auf der GO-Box, über die die Abbuchung der Streckenmaut erfolgt, war geringfügig zu wenig Mautguthaben aufgeladen. Zudem hat der Wohnmobilbesitzer vergessen einen Emissionsklassennachweis zu erbringen. Irrtümlich hat der Wohnmobil Urlauber allerdings eine teurere Emissionsklasse gemeldet, sodass er im Ergebnis sogar zuviel Maut entrichtet hatte. Für den unerfahrenen Urlauber daher besionders ärgerlich.

 

Nach der verwaltungsgerichtichen Judikartur (vlg ZVG-Slg 2015/163) wird jedoch in vergleichbaren Fällen, in denen keine Mautverkürzug erfolgt und somit kein Schaden entsteht, eine behördliche Ermahung als ausreichend angenommen. 

 

Unsere Kanzlei hat daher Beschwerde erhoben.

 

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg gab der Beschwerde Folge und hat die eine außerordentliche Strafminderung (§ 20 VStG) vorgenommen.

 

Die Verfahrenskosten wurden von er Rechtschutzversicherung getragen.

 

 

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt

Mag. Daniel Vonbank

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